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Willkommen auf den Seiten
der Rechtsanwaltskanzlei
Retzki
Yersin
Ruthe.
Wir beraten und vertreten Sie – Privatleute
wie kleine und mittlere Unternehmen – in ausgewählten
Rechtsbereichen. Mit viel Erfahrung, spezifischer Kompetenz und
hohem Einsatz.
Eine ausführliche erste Beratung mit einer
konzentrierten Betrachtung Ihres Anliegens steht bei uns an erster
Stelle. Auf eine hohe fachliche Kompetenz unserer Partner können
Sie sich verlassen. Wir sind Fachanwalt für Versicherungsrecht und
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Besondere
Kompetenzen haben wir zudem im Vertragsrecht sowie im Urheber- und
Medienrecht.
Für uns gilt: Niemand kann alles. Um unserem
Anspruch gerecht zu werden, übernehmen wir nicht jeden Fall. Ihr
Vorteil: Dort, wo wir für Sie tätig werden, kennen wir uns aus.
Und garantieren eine kompetente Bearbeitung Ihres „Falles“.
Sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, wie wir Ihnen weiterhelfen
können. |
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Was
können wir für Sie tun?
Hier finden Sie einen
Ausschnitt aus unseren Tätigkeitsbereichen:
-
Durchsetzung und Abwehr sämtlicher
vertraglicher Ansprüche
-
Gewährleistungsrechte,
Mangelbeseitigung, Garantie,
-
Schadenersatz
-
Vertragsgestaltung
-
Gewerberaummietrecht,
Wohnraummietrecht, Kündigung, Miet- und Nebenkostenforderungen,
Schönheitsreparaturen, Wohnungsrückgabe
-
Wohneigentum, WEG-Versammlung,
Beschlussanfechtung, Wohngeld
-
Verwaltung
-
Grundstücksbezogene Ansprüche,
Nachbarschaftsrecht, Teilungsversteigerung;
Forderungsversteigerung;
-
zivil- und öffentlich-rechtliche
Ansprüche mit Bezug zum Recht der offenen Vermögensfragen
-
Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Hausratversicherung,
Kfz-Kaskoversicherung,
-
Berufsunfähigkeitsversicherung,
BU,
BUZ,
Private
Unfallversicherung, Invalidität,
Private Krankenversicherung,
Krankentagegeld,
-
Firmen-Inhaltsversicherung, Geschäftsversicherung,
Betriebsunterbrechung,
-
Kreditversicherung
Wettbewerbs- und Medienrecht
-
Unlauterer Wettbewerb
-
Presse- und Urheberrecht
-
Multimedia-Recht
-
Persönlichkeitsrecht
-
Lizenzvertrag
-
Kauf &
Leasing
-
Verkehrsunfall
-
Schadensersatz
-
Schmerzensgeld
-
Leasing von mobilen Investitionsgütern,
vielfach Kraftfahrzeugen, für sowohl private als auch
gewerbliche Zwecke.
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Verträge über Teilamortisation
(Restwert-Leasing) und Vollamortisation, sowohl
klassisches Finanzierungsleasing als auch operatives Leasing,
z.B. von Maschinen.
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