Das
Versicherungsrecht ist Vertragsrecht. Seine wesentlichen
Quellen sind die - relativ seltenen - Individualvereinbarungen
zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, die (in der
Regel) vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie gesetzliche
Regeln. Letztere finden sich vor allem - aber keineswegs
ausschließlich - im Versicherungsvertragsgesetz.
Der
Begriff "Versicherung" ist ein Rechtsbegriff, der nicht originär
einer gesetzlichen Definition entstammt, sondern der seine
heutige Ausprägung durch Wissenschaft und Praxis erfahren hat.
Versicherung ist kein einheitlicher Begriff, sondern kann
Versicherungsvertrag, Versicherungsverhältnis, Gefahrtragung
oder Haftung bedeuten.
Das
Charakteristischste für eine Versicherung ist, dass durch
planmäßige Bündelung gleichartiger Risiken eine
Gefahrengemeinschaft entsteht. Diese funktioniert dadurch, dass
jeder einen gleichen Beitrag leistet und durch die Beiträge
Kapital gebildet wird. Tritt ein
Schadenfall ein, kann
der davon Betroffene entschädigt werden.
Die obigen
drei Absätze umschreiben die "Grundlage der Grundlagen" zur
Versicherung. Wenn wir über Allgemeines an der Versicherung
sprechen, meinen wir aber noch sehr viel mehr. Zum Allgemeinen
gehören auch all diejenigen Komponenten im Versicherungsrecht,
die für alle Sparten der Versicherung gelten:
Versicherungsvertragsrecht, Versicherungsprinzip,
Risikostreuung, Schadenprävention, "moral hazard", der
Versicherungsantrag, Antrag auf eine Versicherung durch
Versicherungsagent oder Versicherungsmakler, der
Versicherungsvertrag und sein Zustandekommen, Abweichungen von
Versicherungsschein und Antrag, Versicherungsbedingungen,
Auslegung der Klauseln eines Versicherungsvertrages, die
vorläufige Deckung, Nachfrageobliegenheit des Versicherers,
Gefahrerhöhung, Risikoausschluss, Kündigung, Rücktrittsrecht,
Anfechtung, Versicherungsfall, Obliegenheiten vor und nach dem
Versicherungsfall, die Eigenschaft als Repräsentant und als
Wissensvertreter, das Prinzip der Schadenversicherung, das
Prinzip der Summenversicherung, und
mehr.
Hinter den
genannten Begriffen verbergen sich materielle Regeln, die für
alle Arten von Versicherungen gelten.
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