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Das Versicherungsrecht ist Vertragsrecht. Seine wesentlichen Quellen sind die - relativ seltenen - Individualvereinbarungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, die (in der Regel) vereinbarten Versicherungsbedingungen sowie gesetzliche Regeln. Letztere finden sich vor allem - aber keineswegs ausschließlich -  im  Versicherungsvertragsgesetz.

Der Begriff "Versicherung" ist ein Rechtsbegriff, der nicht originär einer gesetzlichen Definition entstammt, sondern der seine heutige Ausprägung durch Wissenschaft und Praxis erfahren hat. Versicherung ist kein einheitlicher Begriff, sondern kann Versicherungsvertrag, Versicherungsverhältnis, Gefahrtragung oder Haftung bedeuten.

Das Charakteristischste für eine Versicherung ist, dass durch planmäßige Bündelung gleichartiger Risiken eine Gefahrengemeinschaft entsteht. Diese funktioniert dadurch, dass jeder einen gleichen Beitrag leistet und durch die Beiträge Kapital gebildet wird. Tritt ein Schadenfall ein, kann der davon Betroffene entschädigt werden.

Die obigen drei Absätze umschreiben die "Grundlage der Grundlagen" zur Versicherung. Wenn wir über Allgemeines an der Versicherung sprechen, meinen wir aber noch sehr viel mehr. Zum Allgemeinen gehören auch all diejenigen Komponenten im Versicherungsrecht, die für alle Sparten der Versicherung gelten:

Versicherungsvertragsrecht, Versicherungsprinzip, Risikostreuung, Schadenprävention, "moral hazard", der Versicherungsantrag, Antrag auf eine Versicherung durch Versicherungsagent oder Versicherungsmakler, der Versicherungsvertrag und sein Zustandekommen, Abweichungen von Versicherungsschein und Antrag, Versicherungsbedingungen, Auslegung der Klauseln eines Versicherungsvertrages, die vorläufige Deckung, Nachfrageobliegenheit des Versicherers, Gefahrerhöhung, Risikoausschluss, Kündigung, Rücktrittsrecht, Anfechtung, Versicherungsfall, Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall, die Eigenschaft als Repräsentant und als Wissensvertreter, das Prinzip der Schadenversicherung, das Prinzip der Summenversicherung, und mehr.

Hinter den genannten Begriffen verbergen sich materielle Regeln, die für alle Arten von Versicherungen gelten.

 

 

 

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Allgemeine Grundlagen gibt es ferner in Form von Regeln, die für jede Sparte der Versicherung gelten und das Prozedere betreffen, wenn - nach Eintritt eines Versicherungsfalles - ein Anspruch auf die Versicherungsleistung geltend zu machen ist:

Anzeige des Versicherungsfalls, Schadenanzeige, Art und Umfang der Beantwortung der Fragen des Versicherers durch den Versicherungsnehmer, Erhebungen des Versicherers, Fälligkeit der Versicherungsleistung, Sachverständigenverfahren und mehr.

Und es gibt Allgemeine Regeln für die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf die Versicherungsleistung: Gerichtsstand, die Erhebung einer Klage auf Versicherungsleistung, Inhalt der Leistungsklage, Zulässigkeit der Feststellungsklage, die Regeln der Darlegungslast und Beweislast im Versicherungsprozess, die Regeln über den Beweis des äußeren Bildes sowie den bona-fides-Beweis, die Anhörung des Versicherungsnehmers, und mehr.

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