Unter
Personenversicherung versteht man eine Versicherung, bei der
der Versicherer (VR) das Risiko des Versicherungsnehmers (VN)
oder einer dritten Person (Versicherter) an Leib und Leben
durch einen vereinbarten Betrag an Kapital oder Rente deckt.
Klassische
Personenversicherungen sind
▪Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie
deckt
das
wirtschaftliche
Risiko, das mit vorzeitiger Aufgabe des Berufs infolge
gesundheitlicher Beeinträchtigungen verbunden ist.
▪Private Unfallversicherung: Sie
gewährt
eine
finanzielle
Absicherung bei dauernden Gesundheitsschäden infolge eines
Unfalls.
▪Private Krankenversicherung: Sie
deckt
Vermögensschäden
durch das Erfordernis medizinischer Heilbehandlung sowie das
wirtschaftliche
Risiko der Arbeitsunfähigkeit infolge gesundheitlicher
Beeinträchtigungen.
▪Lebensversicherung: Sie
deckt
in erster Linie die
Absicherung
der Hinterbliebenen bei vorzeitigem Tod, ferner die
Altersversorgung.
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