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Unter Sachversicherung versteht man eine Versicherung, bei der der Versicherer (VR) das Risiko des Versicherungsnehmers (VN) deckt, das in dem Verlust oder der  Beschädigung konkreter Sachen liegt.

Klassische Sachversicherungen sind

Feuerversicherung: Sie deckt das Risiko, dass ein Gebäude durch Brand, Explosion oder Blitzschlag zerstört oder beschädigt  wird.

Wohngebäudeversicherung: Sie deckt im Verhältnis zur Feuerversicherung die weiteren Risiken Wasserschaden, Sturm, Hagel, Rohrbruch und Frost.

Hausratversicherung: Sie deckt das Risiko, dass der Hausrat eines privaten Haushalts durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus etc. verloren wird.

Geschäftsversicherung: Sie deckt das Risiko, dass der Inhalt eines gewerblichen Betriebes, z.B. Arbeitsgeräte, Einrichtung, Waren etc. durch Brand etc., Wasserschaden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus etc. verloren wird; mit eingeschlossen wird häufig das Risiko der Betriebsunterbrechung.

Kfz-Kaskoversicherung: Sie deckt das Risiko, dass ein Auto durch Diebstahl verloren oder durch Unfall, Brand etc., Sturm, Hagel,  Wildschaden oder Vandalismus zerstört oder beschädigt wird.

Der Sachversicherung nahe steht die

Praxisausfallversicherung: Sie deckt das Risiko, dass Freiberufler den Betrieb ihrer Praxis infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder infolge Beschädigung oder Verlust ihrer Betriebseinrichtung durch Sturm, Wasserschaden, Brand oder Einbruchdiebstahl unterbrechen müssen.

Der Sachversicherung nahe stehen ferner die allgemeine Haftpflichtversicherung und die speziellen Haftpflichtversicherungen wie Kfz-Haftpflichtversicherung, Betriebs-Haftpflichtversicherung etc. Auch bei der Haftpflicht geht es meistens um Risiken konkreter Sachen. Gedeckt sind hier jedoch die Risiken, die von diesen Sachen ausgehen.

 

 

 

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Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche aus Ihrer Versicherung durchzusetzen.

Unsere dauernden Schwerpunkte im Bereich der Sachversicherung sind

Durchsetzung der Versicherungsleistung bei  Beschädigung und Zerstörung eines Gebäudes,

Durchsetzung der Neuwertentschädigung in der Hausratversicherung,

Durchsetzung der Zahlung auf Geschäftsinhalt und Betriebsunterbrechungsschaden.

Durchsetzung des Anspruchs auf  Neuwert oder Zeitwert bei Kfz-Diebstahl und Kfz-Unfall.

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