Im Leasingrecht vertreten wir Leasingnehmer.
Wir sind spezialisiert auf alle marktgängigen Arten von Leasinggeschäften.
Die Fälle, die wir übernehmen, betreffen regelmäßig: Leasing von mobilen Investitionsgütern, vielfach Kraftfahrzeugen, für sowohl private als auch gewerbliche Zwecke. Wir befassen uns
sowohl mit Verträgen über Teilamortisation (Restwert-Leasing) als auch Vollamortisation, und sowohl mit klassischem Finanzierungsleasing als auch operativem Leasing, z.B. von Maschinen.
Schwerpunkte bei uns sind oft: Ansprüche wegen Mängeln der geleasten Sache;
Beschädigung oder Zerstörung der geleasten Sache; Beendigung des Leasingvertrages; Kündigung des Leasingvertrages; Zustand der geleasten Sache bei Vertragsende;
Optionen nach Ablauf der Grundleasingzeit; Verlängerungsoption; Kaufoption des Leasingnehmers; Andienungsrecht des Leasinggebers.