Beim Transportrecht geht es um die Regeln über die Beförderung von Gütern und Personen. Zu den zentralen Materien gehören das Frachtrecht - Frächter ist, wer es übernimmt die Beförderung
von Gütern auszuführen - und das Speditionsrecht - Spediteur ist, wer es übernimmt, die Beförderung von Gütern zu organisieren -.
Spediteure wählen für ihre Kunden geeignete Frächter aus, schließen mit diesen im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung ihrer Kunden Frachtverträge, bestimmen damit die Beförderungsmittel und
den Beförderungsweg, sorgen für die Verzollung, den Abschluss von Transportversicherungen, Zwischenlagerungen, organisieren Begleitpapiere usw. Sie können sich dabei Unterspediteuren
bedienen, für deren Handlungen sie wie für eigene Dienstnehmer einstehen müssen, oder aber, soweit vereinbart oder üblich, eines Zwischenspediteurs, an den der gesamte Speditionsvertrag
weitergegeben wird und der dem Versender direkt haftet.
Frachtrecht ist das Recht der Frächter, d.h. derer, die die Beförderung im engeren Sinn durchführen. Auch Sie können bei der Ausführung der von ihnen übernommenen Pflichten Subunternehmer
einsetzen. Wird der gesamte Frachtvertrag bzw. der Transport über die gesamte Strecke einem Subfrächter übergeben, liegt ein Samtfrachtführer vor, der so zum Vertragspartner des Absenders
wird.
Viele Unternehmen der Transportbranche betätigen sich in der Praxis als Mischbetriebe, das heißt sie erbringen zugleich Spediteurs-, als auch Frächterleistungen. Falls ein Spediteur selbst
auch die Frächterrolle einnimmt oder die Spedition zu fixen, vorab bestimmten Kosten übernimmt oder der Transport als Sammelladungstransport, zusammen mit fremdem Frachtgut, erfolgt, wird
Frachtrecht angewendet.
Eine zentrale Rolle im Frachtrecht und Speditionsrecht kommt den Regeln über Schadenersatz zu. Wesentlich sind hier der Verlust, die Beschädigung und die Lieferfristüberschreitung.
Wir helfen Ihnen bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus Speditions- und Frachtverträgen sowie Ihrer Ansprüche aus den Transportversicherungen, wie Warentransportversicherung, Werkverkehrsversicherung und Verkehrshaftungsversicherung.
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